Nicht zu weit suchenEin Allergiekonzept umzusetzen bedeutet nicht – wie vielmals angenommen wird – dass auf der Speisekarte vollständige «Allergiker»-Menüs stehen müssen. Restaurants sollen aber dem Gast Gerichte vorsetzen können, die bestimmte allergene Zutaten nicht beinhalten, wie etwa glutenfreie Pasta oder Brötchen oder laktosefreie Salatdressings.
Information und TransparenzDie neue Gesetzgebung beinhaltet ausserdem die Auskunftspflicht über die Zusammensetzung eines Menüs. Dies heisst konkret: Man muss die Gäste mündlich, z.B. mit Hilfe eines Tablets, direkt am Tisch präzise und korrekt informieren können, welche Zutaten die Gerichte beinhalten. So kann der Gast Speisen mit potenziell allergenen oder anderen für ihn unerwünschten Inhaltsstoffen umgehen. Damit die Auskunftspflicht funktioniert, müssen Information und Kommunikation im Betrieb gut organisiert sein.
Wissen erweitern und vertiefenIn Zusammenarbeit mit aha! Allergiezentrum Schweiz bietet Service Allergie Suisse für Fachleute aus der Gastronomie Kurse an, damit die Mitarbeitenden aus Küche, Service und Management im Umgang mit betroffenen Gästen mehr Sicherheit erlangen. Hierfür besuchen wir Sie in Ihrem Betrieb. Kursdauer und -inhalte lassen sich Ihren Bedürfnissen anpassen.
Sicherheit mit dem Allergie-GütesiegelSie möchten Ihre speziell auf Menschen mit Allergien und Intoleranzen ausgerichteten Dienstleistungen hervorheben? Mit dem Schweizer Allergie-Gütesiegel und einer unabhängigen Zertifizierung kann Ihr Betrieb Betroffenen die Sicherheit geben, dass sie und ihre Bedürfnisse ernst genommen werden und sie bei Ihnen gut aufgehoben sind. Wir unterstützen Sie während des Zertifizierungsprozesses.
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beatrice.zobrist@service-allergie-suisse.ch