
Eigentlich gelten für Besenbeizen und kleine Alpwirtschaften keine speziellen Regeln. Sie fallen wie alle anderen Gastronomiebetriebe auch unter das Gastgewerberecht. In vielen Kantonen benötigen Kleinbetriebe ohne Alkoholausschank jedoch keine Betriebsbewilligung und kein Wirtepatent. Besonders abgelegene Alpwirtschaften werden oft explizit von der Bewilligungspflicht ausgenommen.
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