Der L-GAV sorgt dafür, dass im Gastgewerbe faire Arbeitsbedingungen herrschen. Arbeitsbedingungen, die den Arbeitnehmer schlechter stellen, als sie der L-GAV vorgibt, sind verboten und können bei der Kontrollstelle gemeldet werden. Zu den geregelten Bereichen gehören unter anderem Mindestlöhne, Arbeitszeiten, Zuschläge, Ferien, Kündigung, Probezeit.
Mehr dazu finden Sie im
Artikel L-GAV im Gastgewerbe – Die wichtigsten Artikel des GAVs.
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