Leasingverträge sind in der Gastronomie beliebt, besonders in der Küche. Doch der scheinbar nur vorteilsbringende Leasingvertrag birgt einige rechtliche Tücken. So besitzt der Leasingnehmer den Gegenstand nicht, muss aber trotzdem die meisten Unterhalts- und Reparaturkosten übernehmen.
In unserem
Wissensbeitrag haben wir die Grundlagen zum Leasingvertrag zusammengetragen und geben Ihnen Tipps für die Praxis.
Weitere Informationen zur Gastronomie Fernschule erhalten Sie
hier.