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Mehr Lohn für Mitarbeitende: SV Schweiz hebt Mindestlöhne weiter an
SV Schweiz hat per 1. Januar 2017 die Mindestlöhne für ungelernte Mitarbeitende um CHF 100.00 erhöht. Damit liegen die Löhne signifikant über den im Landes-Gesamt- arbeitsvertrag des Gastgewerbes vereinbarten Mindestlöhnen (L-GAV). Mit der Lohner- höhung sollen die guten Leistungen und das grosse Engagement der Mitarbeitenden honoriert werden.

Köchin_und_Lehrling Kopie


Zwar hat SV Schweiz bereits in der Vergangenheit bessere Löh- ne als vom L-GAV vorgeschrieben bezahlt; die neue Lohnerhöhung bedeutet jedoch eine nochmalige Verbesserung für die Mitarbeitenden des Gastronomieunternehmens. Besonders die ungelernten Mitarbeitenden profitieren von der Anhebung der Löhne: So verdienten Mitar- beitende ohne Berufslehre bislang CHF 3‘600.00; ab 2017 werden es CHF 3‘700.00 sein. Zum Vergleich: Der L-GAV-Mindestlohn liegt bei CHF 3‘417.00. Aber auch die Mindestlöhne für ge- lernte Mitarbeitende werden angehoben. Neu beträgt der Lohn nach einer zweijährigen Lehre CHF 3‘850.00 und nach einer dreijährigen Lehre CHF 4‘200.00. Darüber hinaus werden indivi- duell Lohnanpassungen bei den übrigen Mitarbeitenden vorgenommen.


Mit den Lohnerhöhungen werden die guten Leistungen und das grosse Engagement der Mitar- beitenden honoriert. Daniel Meier, Chief Human Resources Officer der SV Group: «Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind das Herz unseres Unternehmens, darum setzen wir auf eine wertschätzende Leistungskultur. Mit fairen Löhnen und attraktiven Lohnnebenleistungen sowie einem vielfältigen Schulungs- und Fortbildungsangebot bieten wir unseren Angestellten einen hohen Mehrwert im Arbeitsalltag.» 



www.sv-group.chwww.sv-stiftung.ch

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